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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92 - 38/92 I   

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https://dejure.org/1992,3158
OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92 - 38/92 I (https://dejure.org/1992,3158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.1992 - 5 Ss 127/92 - 38/92 I (https://dejure.org/1992,3158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 1992 - 5 Ss 127/92 - 38/92 I (https://dejure.org/1992,3158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 895
  • NStZ 1992, 443
  • StV 1992, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (BGHSt 26, 117 ; 27, 380; Bay0bLG StV 1986, 145 ).

    Dieses tatsächliche Herrschaftsverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, daß der Täter die Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel hat (BGHSt 27, 380 ).

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (BGHSt 26, 117 ; 27, 380; Bay0bLG StV 1986, 145 ).
  • BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    Besitz im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG stellt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar (BGHSt 26, 117 ; 27, 380; Bay0bLG StV 1986, 145 ).
  • LG Berlin, 12.11.1984 - 524 Qs 30/84

    Unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln im Haftraum durch das Auffinden von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    Sie setzt somit die geringe Menge des Eigenverbrauches, also eine jedenfalls noch gebrauchsfähige Menge voraus (KG NStZ 1985, 128 ; Bay0bLG …
  • LG Verden, 24.04.1985 - KLs 2 Js 21039/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    4 St 176/85">StV 1986, 145 [146]; LG Verden StV 1986, 21 ; Körner, Betäubungsmittelgesetz , 3.Aufl. § 29 Rdnr. 583).
  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    a) Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahme in die Positivlisten der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedürfte (BayObLG, Urteil 4St RR 80/02 vom 25.09.2002, Rn. 15 zit. n. juris, NStZ 2003, 270; OLG München, Beschluss 4St RR 143/09 vom 06.10.2009, Rn. 7 zit. n. juris, NStZ-RR 2010, 23; OLG Düsseldorf, Beschluss 5 Ss 127/92 vom 15.04.1992, Rn. 10 zit. n. juris, NStZ 1992, 443).

    Es genügt vielmehr der Nachweis einer noch wiegbaren Betäubungsmittelmenge mit nachweisbarem Wirkstoffgehalt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443, wo das bei Restsubstanzen der Cannabispflanze in einer Schlauchpfeife nicht der Fall war), die in konsumierbarer oder zumindest dahin übertragbarer Form vorliegt (Patzak aaO Rn. 12).

  • OLG München, 06.10.2009 - 4St RR 143/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Geringe, für sich allein zum Konsum

    Der Besitz von Betäubungsmitteln von so geringer Menge, die für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet ist, begründet keinen strafbaren Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (Anschluss an BayObLG StV 1986, 145 und OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443).

    In der Rechtsprechung ist es deshalb anerkannt, dass der Besitz von Utensilien mit Betäubungsmittelanhaftungen von so geringer Menge, dass sie für sich alleine zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, keinen strafbaren Besitz von Betäubungsmitteln begründen (BayObLG StV 1986, 145/146; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443; ebenso Körner a.a.O. § 29 Rdn. 1389; Weber a.a.O. § 29 Rd. 1176; Rahlff a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 5 Ss 151/93
    a) Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen, auf nennenswerte Dauer ausgerichteten und von eigener Verfügungsmacht gekennzeichneten Herrschaftsverhältnisses über das Betäubungsmittel (vgl. BGHSt 26, 117 ; 27, 381; Senatsbeschlüsse vom 15. April 1992 in JMBlNW 1992, 250 = NStZ 1992, 443 = StV 1992, 423 = MDR 1992, 895 und vom 22. März 1985 - 5 Ss 81/85 77/85 I - in NStZ 1985, 415 (LS) = StV 1985, 282 (LS); OLG Köln in NStZ 1981, 104 ; KG in GA 1979, 427 ; Bay0bLG in …
  • BayObLG, 26.11.2002 - 4St RR 113/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mengenvoraussetzung für die Einordnung eines Stoffes

    2.2 Besitz im Sinne der Vorschrift stellt nach ständiger Rechtsprechung ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über das Betäubungsmittel dar, das auch dahingehend umschrieben wird, dass der Täter Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel haben muss (BayObLG StV 1986, 145 und OLG Düsseldorf NStZ 1992, 443 jeweils m.w.N.) .
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.09.1991 - 1 Ss 138/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4073
OLG Zweibrücken, 18.09.1991 - 1 Ss 138/91 (https://dejure.org/1991,4073)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.09.1991 - 1 Ss 138/91 (https://dejure.org/1991,4073)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. September 1991 - 1 Ss 138/91 (https://dejure.org/1991,4073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Blutalkoholkonzentration; Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; Alkoholbedingte Ausfallerscheinung ; BAK

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 316

Papierfundstellen

  • StV 1992, 423
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1993 - 1 Ss 227/92

    Blutalkoholkonzentration; BAK; Bedingter Vorsatz ; Vorsatz ; Alkoholbedingte

    Nach der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken kann allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig noch nicht auf (bedingten) Vorsatz hinsichtlich der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (vgl. z.B. OLG Zweibrücken, VRS 82, 33 und StV 1992, 423 ).
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